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Privatisierung Von Wasser Eu

Sunday, 08-Nov-20 10:00:08 UTC

In geheimen Verträgen wurde dem neuen Miteigentümer eine garantierte Rendite von 8% jährlich zugesichert. Ausbleibende Investitionen und rasante Preiserhöhungen führten 2011 zu einer Volksabstimmung, welche die Veröffentlichung der Verträge auslöste und schließlich zu einer Re-Kommunalisierung führte. Ähnliche Erfahrungen wurden in Paris, Buenos Aires, Kuala Lumpur und vielen weiteren Städten weltweit gemacht. Dieses Mal steht also die Stromerzeugung über Wasserkraftanlagen auf der Agenda der Liberalisierungsbefürworter*innen in der Kommission. Dabei ist es mehr als fragwürdig, inwieweit eine stärkere Beteiligung privater Unternehmen bei der Nutzung von Wasserressourcen einen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der EU leisten könnte. Denn hier geht es nicht nur um juristische Spitzfindigkeiten zu den Binnenmarktfreiheiten, sondern um eine Kernfrage der Hoheit staatlicher Regulierung: Es gehört zur ureigenen Gestaltungskraft des Staates, die Nutzung seiner natürlichen Ressourcen im Sinne des öffentlichen Interesses zu lenken und für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

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31. 01. 2020 Privatisierung von Wasserressourcen Europapolitik: Wasser - Gemeingut oder doch Industriekapital? Die Nutzung der Ressource Wasser durch private Akteure sorgt in der EU immer wieder für heiße Diskussionen. Bereits 2014 war die EU-Kommission mit einem Versuch gescheitert, über die sogenannte Konzessions-Richtlinie die Privatisierung der Wasserversorgung voranzutreiben. Nun, sechs Jahre später, liegt die Frage wieder auf dem Tisch. Im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative "right2water" hat sich auch der DGB für eine verlässliche und demokratische Wasserversorgung für alle eingesetzt. Foto: DGB/EPSU/right2water Die Nutzung der Ressource Wasser durch private Akteure sorgt in der EU immer wieder für heiße Diskussionen. Bereits 2014 war die EU-Kommission mit einem Versuch gescheitert, über die so genannte Konzessionsrichtlinie die Privatisierung der Wasserversorgung voranzutreiben. Jede Verfügungsbewilligung für die Wasserver- und -entsorgung sollte einer EU-weiten Ausschreibungspflicht unterworfen werden.

Die Grundposition der Kritiker ist ebenso einfach wie richtig: Die öffentliche Verantwortung für Daseinsvorsorge ist kein Handelshemmnis, sondern ein Segen. Es ist ein Segen, dass es bei der Wasserversorgung kommunale Handlungshoheit gibt. Es ist ein Segen, dass beim Wasser nicht private Konzerne das Sagen haben. Die Öffnung der Märkte, die das Freihandelsabkommen mit Japan beflügeln soll, ist gewiss in Ordnung; sie kann, soll und darf aber nicht bedeuten, dass die Daseinsvorsorge, deren Kern die Wasserversorgung ist, liberalisiert, privatisiert und kommerzialisiert wird. Die Erfahrungen damit sind schlecht bis desaströs. Fast überall, wo eine solche Privatisierung schon versucht wurde, haben Verbraucher und Kommunen ihr Waterloo erlebt - so war es in Grenoble, London, Potsdam, Berlin. In Grenoble war das Wasser nicht sauber, aber teuer; am besten flossen die Schmiergelder. In Potsdam stiegen die Wasserpreise in den Himmel. In London wurde von den Privaten viel verdient, aber nichts in die Leitungen investiert.

Laut EU-Kommission soll die öffentliche und internationale Ausschreibung der Nutzung von Wasserkraft dafür sorgen, dass der Bestbietende den Zuschlag erhält und eine Bevorzugung von nationalen Wasserkraftwerken verhindert wird. Die für die Verfahrenseröffnung zuständige EU-Kommissarin machte sich Sorgen, dass durch nationale Wasserbewirtschaftung das Funktionieren des Wasserkraftsektors nicht sichergestellt und damit dessen strategische Rolle bei der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien gefährdet werde. Die EU-Kommission müsse deshalb für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sorgen und gewährleisten, dass Unternehmen in der gesamten EU Strom aus Wasserkraft zur Verfügung stellen können. Diese Vorstellung aus dem Nähkästchen der reinen Marktwirtschaft scheitert jedoch an mehreren politischen und rechtlichen Erwägungen. Es klappert die Mühle (nur) am rauschenden Bach… Das Vorhandensein einer Wasserkraftanlage an einem bestimmten Standort bedeutet, dass kein anderer Betreiber an demselben Standort ein zweites Kraftwerk betreiben kann.

Alles sei - zumindest am Anfang - gut gelaufen. "Die meisten Gemeinden, die die Wasserversorgung privatisiert haben, taten dass während der Krisenzeit, weil sie kein Geld für nötige Investitionen hatten", bestätigt Francisco Ferreira von der Umweltschutzorganisation Zero. Der Fall Mafra sei jetzt ein guter Anlass, dies zu überdenken und gegebenenfalls zu ändern. Die Wasserversorgung sei ein essentielles Bürgerrecht, das grundsätzlich vom Staat und von den Kommunen sicher gestellt werden solle - allerdings zu Preisen, die zum verantwortungsvollen Umgang mit Wasser stimulieren sollten: "Bei transparenter Preisgestaltung kann das auch punktuell von Privatunternehmen übernommen werden, allerdings nicht als Regel, sondern als Ausnahme. " Umstrittene Privatisierungsverträge Nur sind die Privaten, als sie mit den Landkreisen die Privatisierungsverträge schlossen, von eher unrealistischen Wachstumsraten beim Wasserkonsum ausgegangen. Bereits vor fünf Jahren warnte der portugiesische Rechnungshof, diese Verträge sicherten vor allem die Privatunternehmen ab, die Kommunen müssten alle Risiken alleine tragen.

Hinzu kommt, dass Strom gemäß der ständigen Rechtsprechung des EuGH eine Ware ist. Daher ist die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie anzuwenden, die keine Ausschreibung für wasserrechtliche Bewilligungen vorsieht. Absolutistische wirtschaftliche Grundfreiheiten: ein Irrweg Die nun eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren erscheinen als Vorwand, Privatisierung und Marktmechanismen wieder auf die Wassernutzung auszuweiten. Dabei wurde die marktliberale These, dass private Konkurrenz signifikante Effizienzgewinne und höhere Qualität mit sich bringen würde, vielfach widerlegt. Im Bereich der Wasserversorgung führte diese Erkenntnis bereits dazu, dass eine Vielzahl an Privatisierungsprojekten auf kommunaler Ebene wieder zurückgenommen wurden, nachdem lediglich die Preise stiegen und Investitionen in die Infrastruktur ausblieben. Ende der 1990er Jahre wurden beispielsweise in Berlin 49, 9% der Anteile des Eigentümers der Berliner Wasserbetriebe Berlinwasser Holding AG (BWH) an ein Konsortium von RWE und Veolia verkauft.

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Zugleich aber verpflichten sich die Partner zu weiterer schrittweiser Liberalisierung mit gegenseitigem Marktzugang. Was gilt nun? Die Wasserwerke Karlsruhe (sie sind eine Art Sprecher für die deutsche Wasserwirtschaft) halten den Schutz des Wassers bei Jefta jedenfalls für "nicht ausreichend". Da haben sie recht. Die Abwasser-Entsorgung, die in Deutschland zu den kommunalen Pflichtaufgaben gehört, genießt im Jefta-Abkommen keinerlei Schutz vor Privatisierung. Die Strategie für die Strategen der Wasser-Privatisierung liegt daher auf der Hand: Erst krallt man sich das Abwasser - und später das Wasser. Das Alpha folgt dem Omega.

Globaler Wettbewerb und freies Spiel der Marktkräfte führen zur Enteignung vieler im Interesse weniger. Das ist eindeutig kein Ziel im Europäischen Interesse. In diesem Sinne sind die acht betroffenen Mitgliedstaaten aufgefordert, die Interessen ihrer Bürger*innen entsprechend zu vertreten und zu verteidigen. Nach oben

In Portugal stiegen die Wasserpreise nach Privatisierung um 400 Prozent; in Berlin nach der Teilprivatisierung von 1999 um 35 Prozent. Das Land musste die Wasserversorgung 2013 für 1, 2 Milliarden Euro zurückkaufen. Zuvor hatten die Verbraucher den Politikern mittels Bürgerentscheid auf die Finger geklopft. Fast zwei Millionen Unterschriften gab es 2012/17 für die Europäische Bürgerinitiative "Wasser ist Menschenrecht". Die Bürger reagieren, das weiß die EU-Kommission seitdem, allergisch auf alle Angriffe auf das "Right2Water". Jefta-Abkommen mit Japan: Bei einer Wasser- Privatisierung reagieren die Bürger allergisch Also versucht das Jefta-Abkommen, den heiklen Punkt Wasser tunlichst zu umschiffen - also möglichst wenig zu regeln. Im Vergleich zum Handelsabkommen "Ceta" mit Kanada fällt auf, dass bei Jefta ein Kapitel mit Schutzbestimmungen fürs Wasser fehlt. Allerdings steht die Wasserentnahme, Wasseraufbereitung und -Verteilung auf einer sogenannten Negativliste; das heißt: hier soll eigentlich nicht privatisiert werden.

Dieses Recht wird durch Vorbehalt 21 in Anhang II (über künftige Maßnahmen) gewährt. Weitere Informationen: Europäische Kommission schlägt Unterzeichnung und Abschluss der Abkommen mit Japan und Singapur vor Zentrale Elemente des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan Wortlaut des Abkommens Pressekontakt: Margot Tuzina, Tel. : +49 (30) 2280- 2340 und Reinhard Hönighaus, Tel. : +49 (30) 2280-2300 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

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